Kanzleileitung
Diplom-Finanzwirt
Gerhard Keßler
Steuerberater
Steuerberater seit 2001
verheiratet
3 Kinder
wohnhaft in Schöffengrund
Die Kanzlei
Wir sind eine Steuerkanzlei mit einem engagierten, erfahrenen und qualifizierten Team.
Im Mittelpunkt unserer Beratung und Arbeitsweise stehen unsere Mandanten.
Wir betreuen insbesondere Mandanten kleiner und mittelständischer Unternehmen
aus den Bereichen Industrie, Handel und Handwerk, sowie Freiberufler, Arbeitnehmer, Vermieter / Verpächter, Sparer und Kapitalanleger, Rentner und Pensionäre.
Die Aufgaben und Ziele unserer Kanzlei sind
- fachgerechte Beratung mit fundierten Rechtskenntnissen in allen steuer- und unternehmensrelevanten Bereichen
- persönliche und individuelle Beratung unserer Mandanten
- wirtschaftliches Verständnis und weit reichende Erfahrungen
- Integrität und Kostenbewusstsein, um den komplexen Ansprüchen unserer Mandanten gerecht zu werden
- langjährige (Berufs-) Erfahrung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung des gesamten Teams
- unsere Mandanten über jegliche anstehende Neuerungen im Steuerrecht rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Unser Bild von einem Steuerberater
Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, welcher seine Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät.
Komplexität, häufige Veränderung der Gesetzgebung sowie Gestaltungs- und Wahlrechtsintensität des heutigen nationalen sowie internationalen Steuerrechts führen dazu, dass eine Vielzahl von Steuerpflichtigen einer qualifizierten Unterstützung hinsichtlich der Planung steuerrelevanter Sachverhalte und der Durchführung ihrer steuerlichen Angelegenheiten bedürfen. Wegen dem engen Zusammenhang der Besteuerung mit wirtschaftlichen Sachverhalten setzt eine effiziente Steuerberatung neben den speziellen steuerrechtlichen Fachkenntnissen zugleich betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse voraus.
Um allen Anforderungen der Mandanten entsprechen zu können, ist Flexibilität und Interesse an neuen Entwicklungen erforderlich. Der Steuerberater muss anhand der Fachliteratur laufend die aktuelle steuerliche Gesetzgebung, die einschlägigen Verwaltungsanweisungen sowie die Rechtsprechung insbesondere der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs verfolgen. Ergänzend ist eine kontinuierliche Fortbildung durch den Besuch von Fachveranstaltungen und Seminaren erforderlich.